
E-Auto-Förderung: Bund schaltet digitales Portal frei
Das Portal für die neue E-Auto-Förderung ist freigeschaltet. Privatpersonen können den Zuschuss digital beantragen. Entscheidend sind Einkommen, Haushaltsgröße, Fahrzeugtyp und aktuelle Steuerbescheide.
Kompori Redaktion
Das Portal für die neue **E-Auto-Förderung** des Bundes ist freigeschaltet. Privatpersonen können den Zuschuss ab sofort digital beantragen. Voraussetzung sind eine BundID zur Online-Identifizierung und die beiden aktuellsten Steuerbescheide. Die Förderung gilt für bestimmte Neufahrzeuge, ist sozial gestaffelt und steht Unternehmen nicht offen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Das Fahrzeug muss erstmals im Inland zugelassen werden und ab dem 1. Januar dieses Jahres zugelassen worden sein. Selbständige können den Zuschuss nur beanspruchen, wenn sie das Fahrzeug privat halten und es nicht zum Betriebsvermögen gehört.
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf ohne Kinder höchstens 80.000 Euro betragen. Pro Kind steigt die Grenze um 5000 Euro. Für Familien mit zwei oder mehr Kindern gilt jedoch eine absolute Obergrenze von 90.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide. Nach Angaben des AvD dürfen diese höchstens drei Kalenderjahre alt sein.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Die Prämie umfasst neue batterieelektrische Fahrzeuge, bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Gebrauchtwagen und Tageszulassungen sind ausgeschlossen. Plug-in-Hybride müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten zusätzlich höchstens 60 Gramm CO2 nach den Messvorgaben oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite.
| Förderkriterium | Vorgabe | |---|---| | Batterieelektrisches Fahrzeug | Basisförderung 3000 Euro | | Plug-in-Hybrid oder Range-Extender | Basisförderung 1500 Euro | | Einkommensgrenze ohne Kinder | 80.000 Euro | | Absolute Grenze für Familien | 90.000 Euro | | Mindesthaltedauer | 36 Monate |
Wie hoch fällt der Zuschuss aus?
Die Basisförderung beträgt 3000 Euro für reine Elektroautos sowie 1500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer. Für jedes Kind kommen 500 Euro hinzu; berücksichtigt werden höchstens zwei Kinder. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 60.000 Euro erhalten zusätzlich 1000 Euro. Unter 45.000 Euro steigt der Zuschuss um weitere 1000 Euro. Insgesamt sind je nach Fahrzeug, Einkommen und Haushaltsgröße 1500 bis 6000 Euro möglich.
Was müssen Antragsteller beachten?
Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate ununterbrochen in Deutschland zugelassen bleiben. Eine kürzere Haltedauer ist der BAFA unverzüglich zu melden. Das Bundesamt entscheidet im Einzelfall, ob die Förderung anteilig oder vollständig zurückgefordert wird. Für Unternehmen und gewerbliche Flotten ist das Programm daher nicht nutzbar. Bundesweit rechnet der Bund mit Förderungen für bis zu 800.000 Fahrzeuge.
Quelle: Auto-Medienportal, Artikel „Das Portal für die E-Auto-Förderung ist freigeschaltet“, https://www.auto-medienportal.net/artikel/detail/70108 Auto-Medienportal









